Motorrad (A1, A2, A)
Kursprogramm
Oktober - Kurs
Datum |
Uhrzeit |
Bemerkung |
Fr, 04. Okt. 2024 | 13:30 Uhr | Modul A - in Mattighofen |
Jetzt anmelden! |
Oktober - Kurs
Datum |
Uhrzeit |
Bemerkung |
Fr, 04. Okt. 2024 | 13:30 Uhr | Modul A |
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- A1 – ab 16 Jahre
- A2 – ab 18 Jahre
- A – leistungsunbegrenzt ab 24 Jahre
- Code 111 – In Kombination mit dem B-Schein
- 6 Unterrichtseinheiten für Modul A (gilt für alle Motorradklassen)
Führerscheinklasse A1
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung.
- Ausbildungsbeginn mit 15 ½ Jahre
- Führerscheinerteilung mit 16 Jahre
Wenn du die allgemeine (auch andere EU-Länder) Lenkberechtigung der Klasse A1 erwerben möchtest und du bereits seit mindestens zwei Jahren den CODE 111 im Führerschein eingetragen hast, werden dir die bereits gemachten Ausbildungsinhalte im Rahmen des CODE 111 angerechnet. Die Ausbildung für die Klasse A1 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch dann wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.
Mindestalter
- 16 Jahre
- Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahre
- Die praktische Fahrprüfung kannst du frühestens an deinem 16. Geburtstag absolvieren.
- Es ist außerdem möglich, gleichzeitig auch mit der L17-Ausbildung für die Klasse B zu beginnen. (15,5 Jahre)
Voraussetzungen für die ERWEITERUNG von der Klasse A1 auf die Klasse A2
- du besitzt die Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren
- du hast die Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert.
- entweder machst du eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 (ohne Ausbildungsverpflichtung in der Fahrschule) ODER
- du machst eine praktische Schulung im Rahmen von sieben Fahrlektionen in der Fahrschule auf einem Motorrad der Klasse A2
Voraussetzungen für die ERWEITERUNG von der Klasse A1 auf die Klasse A, ohne dass die Klasse A2 besessen wurde
- Mind. 24 Jahre
- Mind. 4 Jahre im Besitz der Klasse A1
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
- Praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A
Theorieausbildung
- 20 Unterrichtseinheiten Grundwissen (wenn noch kein Schein vorhanden)
- 6 Unterrichtseinheiten Modul A
- Theorieprüfung in Grundwissen (wenn kein Schein Vorhanden) + Modul A
Praxisausbildung
- 14 Fahrlektionen á 50 min
- Praxisprüfung Klasse A1 mit 16 Jahren
Voraussetzungen für die ERWEITERUNG von der Klasse A1 auf die Klasse A2
- du besitzt die Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren
- du hast die Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert.
- entweder machst du eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 (ohne Ausbildungsverpflichtung in der Fahrschule) ODER
- du machst eine praktische Schulung im Rahmen von sieben Fahrlektionen in der Fahrschule auf einem Motorrad der Klasse A2
Führerscheinklasse A2
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältins von Leistung zu Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind. (48 PS entspricht mind. 175 kg Fahrzeuggewicht)
Gedrosselte Fahrzeuge sind zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsvariante nicht mehr als doppelt so hoch ist. (Bei 35 kW nicht mehr als 70 kW)
Mindestalter
- 17,5 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- 18 Jahre bei der praktischen Prüfung
Mehrphasenausbildung
Die Ausbildung der Klasse A2 unterlliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist aber insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.
Theorieausbildung
- 6 Unterrichtseinheiten Modul A
- 17 ½ Jahre bei Ausbildungsbeginn
Praxisausbildung
- 14 Fahrlektionen
- Praktische Prüfung mit 18 Jahren
Voraussetzungen für die ERWEITERUNG von der Klasse A2 auf die Klasse A
- Mind. 2 Jahre im Besitz der Klasse A2
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A2 (oder bereits A1) absolviert.
- je nach Wunsch entweder praktische Prüfung ohne Ausbildungsverpflichtung in der Fahrschule, oder eine praktische Schulung in der Fahrschule über eine Dauer von sieben Fahrlektionen auf einem Motorrad der Klasse A
Führerscheinklasse A
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge.
- Die Klasse A beinhaltet auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2
Mindestalter
- 23,5 Jahre bei Ausbildungsbeginn und 24 Jahre bei Erteilung
- 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
ACHTUNG…
Die Fahrprüfung darf frühestens am jeweiligen Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kannst du bereits ein halbes Jahr vor deinem Geburtstag beginnen.
Mehrphasenausbildung
Die Ausbildung der Klasse A unterlliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist aber insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.
Die zweite Ausbildungsphase der Lenkberechtigungen für die Klassen A1, A2 oder A umfasst folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge:
- Fahrsicherheitstraining, verkehrspsychologisches Gruppengespräch und ein Gefahrenwahrnehmungstraining, die alle an einem Tag abzuhalten sind.
- Termin: 2 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
- eine Perfektionsfahrt
- Termin: 4 bis 14 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
ACHTUNG !!!
Zwischen dem Fahrsicherheitstraining und der Perfektionsfahrt müssen mind. 2 Monate liegen.
Theorieausbildung
- 6 Unterrichtseinheiten Modul A
- Ausbildungsbeginn mit 23 ½ Jahre
Praxisausbildung
- 14 Fahrlektionen
- Praxisprüfung mit 24 Jahren
Code 111 (125er mit der Lenkberechtigung Klasse B)
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis 125 ccm Hubraum, mit nicht mehr als 11 kW Leistung.
Voraussetzungen für Code 111:
An sich gibt es kein Mindestalter, aber der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren „ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung“ für die Klasse B sein. Das bedeutet, dass auch kurze Entziehungen der Lenkberechtigung (z.B. zwei Wochen für eine grobe Geschwindigkeitsüberschreitung) in diese Zeit nicht einzurechnen sind, im Gegenteil: Nach einer Entziehung wird wieder von Null gerechnet.
Fahrzeuge, auf denen die Fahrübungen absolviert werden, müssen keine besonderen Bedingungen erfüllen. Die Ausbildung ist daher wahlweise mit Schaltgetriebe, Automatikgetriebe oder beiden Arten der Kraftübertragung möglich.
Anerkennung im Ausland:
- Italien
- Lettland
- Spanien, aber nur nach mindestens drei Jahren Besitz der Klasse B (durch den österreichischen Code 111 kein Problem)
- Portugal, ab einem Mindesalter von 25 Jahren
- Tschechische Republik, aber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
Luxemburg hat bis zum 19. Jänner 2013 den Code 111 akzeptiert. Das ist seither nicht mehr der Fall.
Erweiterung auf schwerere Motorräder
Die Ausbildung für den Code 111 kann im Ausmaß von sechs Fahrlektionen nach zwei Jahren ununterbrochenem Besitz dieser Berechtigung für den Erwerb der Klasse A1 angerechnet werden. Für den Erwerb der Klassen A2 und A ist immer die volle Ausbildung zu absolvieren, egal, wie lange der Code 111 bereits eingetragen ist.