125er zu B (Code 111)

Code 111 (125er mit der Lenkberechtigung Klasse B)

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis 125 ccm Hubraum, mit nicht mehr als 11 kW Leistung.

Voraussetzungen für Code 111:

  • Besitz der Lenkberechtigung Klasse B durchgehend seit 5 Jahren.
  • keine Probezeit mehr
  • 6 Fahrlektionen á 60 Min.
An sich gibt es kein Mindestalter, aber der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren „ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung“ für die Klasse B sein. Das bedeutet, dass auch kurze Entziehungen der Lenkberechtigung (z.B. zwei Wochen für eine grobe Geschwindigkeitsüberschreitung) in diese Zeit nicht einzurechnen sind, im Gegenteil: Nach einer Entziehung wird wieder von Null gerechnet.

Fahrzeuge, auf denen die Fahrübungen absolviert werden, müssen keine besonderen Bedingungen erfüllen. Die Ausbildung ist daher wahlweise mit Schaltgetriebe, Automatikgetriebe oder beiden Arten der Kraftübertragung möglich.

 

Anerkennung im Ausland:

  • Italien
  • Lettland
  • Spanien, aber nur nach mindestens drei Jahren Besitz der Klasse B (durch den österreichischen Code 111 kein Problem)
  • Portugal, ab einem Mindesalter von 25 Jahren
  • Tschechische Republik, aber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

Luxemburg hat bis zum 19. Jänner 2013 den Code 111 akzeptiert. Das ist seither nicht mehr der Fall.

 

Erweiterung auf schwerere Motorräder

Die Ausbildung für den Code 111 kann im Ausmaß von sechs Fahrlektionen nach zwei Jahren ununterbrochenem Besitz dieser Berechtigung für den Erwerb der Klasse A1 angerechnet werden. Für den Erwerb der Klassen A2 und A ist immer die volle Ausbildung zu absolvieren, egal, wie lange der Code 111 bereits eingetragen ist.