Bus (D1, D, D1E, DE)

D

 

Fördermöglichkeiten

Wir sind beim SWF als Schulungsträger gelistet.

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) hilft Ihnen dabei, Ihre Qualifikation am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ganz gleich, in welcher Branche Sie zu Hause sind.

Diese  Bildungsmaßnahmen dienen dazu, Neues zu erlernen und noch besser einsetzbar zu werden.

Holen Sie sich unter folgendem Link die Infos die Sie brauchen.

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Kursprogramm


Noveber D - Kurs

 Datum  Uhrzeit    Bemerkung
Fr, 15. Nov. 2024 15:30 Uhr Modul D
Jetzt anmelden!

November D - Kurs

 Datum  Uhrzeit    Bemerkung
Fr, 15. Nov. 2024 15:30 Uhr Modul D
Jetzt anmelden!

Online

  • Telefon: 07722 / 633 46
  • Im Büro in der Ringstraße 48, 5280 Braunau am Inn

 

Klasse D1

  • Kraftwagen mit nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz mit einer höchsten Gesamtlänge von acht Metern und die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.

Mindestalter

  • 20,5 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • 21 Jahre bei der Erteilung

Voraussetzungen für die Erteilung der Klasse D1

  • Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B
  • Erste-Hilfe-Kurs (16-stündig)
  • es ist keine Fahrpraxis erforderlich
Die Lenkberechtigung der Klasse D1 wird nur für fünf Jahre, ab dem 60. Geburtstag nur mehr noch für 2 Jahre erteilt.

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

 

Klasse D

  • Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und
  • Sonderkraftfahrzeuge

Mindestalter

  • Grundsätzlich 24 Jahre
  • praktische Fahrprüfung kann schon mit 21 Jahren abgelegt werden.
  • 21 Jahre wenn…
    • Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises gemäß § 14b Abs. 1 GelverkG oder § 44b Abs. 1 KflG

 

Voraussetzung für die Erteilung der Klasse D

  • Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B
  • Erste-Hilfe-Kurs (16-stündig)
Die Lenkberechtigung der Klasse D wird nur für fünf Jahre, ab dem 60. Geburtstag nur mehr noch für 2 Jahre erteilt.

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

 

Klasse D1E

Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Die Lenkberechtigung der Klasse CE umfasst auch die Lenkberechtigung der Klasse D1E, wenn der Lenker auch die Klasse D1 besitzt.

Klasse DE

falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Die Lenkberechtigung der Klasse CE umfasst auch die Lenkberechtigung der Klasse DE, wenn der Lenker auch die Klasse D besitzt.