Lkw (C, C95, CE)

Fördermöglichkeiten

Wir sind beim SWF als Schulungsträger gelistet.

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) hilft Ihnen dabei, Ihre Qualifikation am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ganz gleich, in welcher Branche Sie zu Hause sind.

Diese  Bildungsmaßnahmen dienen dazu, Neues zu erlernen und noch besser einsetzbar zu werden.

Holen Sie sich unter folgendem Link die Infos die Sie brauchen.

SWF Logo

Kursprogramm


April - Kurs

 Datum  Uhrzeit    Bemerkung
Fr, 05. Apr. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 12. Apr. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 19. Apr. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 19. Apr. 2024 17:10 Uhr Modul CE
Fr, 26. Apr. 2024 15:30 Uhr Modul CE
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Juli - Kurs

 Datum  Uhrzeit    Bemerkung
Fr, 05. Jul. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 12. Jul. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 19. Jul. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 19. Jul. 2024 17:10 Uhr Modul CE
Fr, 26. Jul. 2024 15:30 Uhr Modul CE
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Oktober - Kurs

 Datum  Uhrzeit    Bemerkung
Fr, 11. Okt. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 18. Okt. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 25. Okt. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 25. Okt. 2024 17:10 Uhr Modul CE
Fr, 08. Nov. 2024 15:30 Uhr Modul CE
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April - Kurs

 Datum  Uhrzeit    Bemerkung
Fr, 05. Apr. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 12. Apr. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 19. Apr. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 19. Apr. 2024 17:10 Uhr Modul CE
Fr, 26. Apr. 2024 15:30 Uhr Modul CE
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Juli - Kurs

 Datum  Uhrzeit    Bemerkung
Fr, 05. Jul. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 12. Jul. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 19. Jul. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 19. Jul. 2024 17:10 Uhr Modul CE
Fr, 26. Jul. 2024 15:30 Uhr Modul CE
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Oktober - Kurs

 Datum  Uhrzeit    Bemerkung
Fr, 11. Okt. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 18. Okt. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 25. Okt. 2024 15:30 Uhr Modul C
Fr, 25. Okt. 2024 17:10 Uhr Modul CE
Fr, 08. Nov. 2024 15:30 Uhr Modul CE
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Führerscheinklasse C

  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klassen D1 oder D fallen.
  • leichte Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg)
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge der Klassen D1 oder D – sofern keine Fahrgäste befördert werden – innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse C vor dem 01. November 1997 erteilt wurde oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mind. zwei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse C ist und es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zusatandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.

Mindestalter

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre und Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises gemäß § 19 GütbefG
  • 18 Jahre und den Lehrberuf „Berufskraftfahrer“ gemäß der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, erfolgreich abgeschlossen.
  • 18 Jahre wenn ausschließlich folgende Fahrzeuge gelenkt werden…
    • Streitkräfte
    • Zivilschutz
    • Feuerwehr
    • Kräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
    • Probefahrten (technische Entwicklung, Wartungsarbeiten oder Reparatur)
    • neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen sind

Die praktische Prüfung darf bereits ab dem 18. Geburtstag abgenommen werden. Die Erteilung der Lenkberechtigung erfolgt abgesehen von den oben genannten Fällen ab dem 21. Geburtstag.

Die Lenkberechtigung der Klasse C wird nur für fünf Jahre, ab dem 60. Geburtstag nur mehr noch für 2 Jahre erteilt.

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

 

Theorieausbildung

  • 10 Unterrichtseinheiten Modul C

 

Praxisausbildung

  • 8 Fahrlektionen mit dem LKW

 

Führerscheinklasse CE

  • falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Theorieausbildung

  • 6 Unterrichtseinheiten Modul CE

Praxisausbildung

  • 4 Fahrlektionen mit dem LKW und Anhänger

 

Führerscheinklasse C+CE

Theorieausbildung

  • 10 Unterrichtseinheiten Modul C
  • 6 Unterrichtseinheiten Modul CE

Praxisausbildung

  • 6 Fahrlektionen mit dem LKW
  • 4 Fahrlektionen mit LKW und Anhänger

 

Führerscheinklasse C1

  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.
    und leichte Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg)

Mindestalter

  • 17,5 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • 18 Jahre bei Erteilung

Voraussetzungen für die Erteilung der Klasse C1

  • Lenkberechtigung der Klasse B muss vorhanden sein. Wird gleichzeitig eine Lenkberechtigung für Klasse B und Klasse C1 beantragt, muss die theoretische und praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestanden sein, um zur praktischen Fahrprüfung für Klasse C1 zugelassen zu werden.

 

Führerscheinklasse C1E

  • Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
  • Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter

  • 17,5 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • 18 Jahre bei der Erteilung

 

Schlüsselzahl „95“ (Berufskraftfahrer C95)

Für alle, die gewerblich Güter transportieren wollen.

  • Ausbildung wie bei C oder C+CE
  • Zusätzliche praktische C95-Prüfung in der Fahrschule.
  • Zusätzliche Theorieprüfung (Grundqualifikationsprüfung) beim Amt der Oö Landesregierung.
  • Nach 5 Jahren muss eine Weiterbildung (C95) absolviert werden.