Mehrphase

Mehrphasenausbildung – Allgemeine Informationen

Nach Erteilung der Lenkberechtigung für die Klasse A und/oder Klasse B ist eine zweite Ausbildungsphase zu absolvieren. Nach der Führerscheinprüfung müssen innerhalb eines Jahres (Klasse B) bzw. 14 Monate (Klasse A) maximal drei Module besucht werden.

Dein Alter als Fahranfängerin bzw. Fahranfänger spielt hierbei keine Rolle.

 

Inhalte der zweiten Ausbildungsphase für die einzelnen Führerscheinklassen

  • Zweite Ausbildungsphase für die Klasse B
    • Erste Perfektionsfahrt:  mit deinem Fahrlehrer
      • 2 bis 4 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
    • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil:
      • 3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung.
    • Zweite Perfektionsfahrt:
      • 6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung.
  • Zweite Ausbildungsphase für die Klasse B/L17
    • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil:
      • 3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung.
    • Perfektionsfahrt:
      • 6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung.
  • Zweite Ausbildungsphase für die Klasse A
    • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil und Gefahrenwahrnehmungstraining:
      • innerhalb von 2 bis 12 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung.
    • Perfektionsfahrt:
      • innerhalb von 4 bis 14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung.
  • Zweite Ausbildungsphase für die Klassen A und B
    • Es müssen die Module für beide Klassen absolviert werden

Perfektionsfahrten

Im Rahmen der Perfektionsfahrten bei der Mehrphasenausbildung für die Klasse B als auch in Kombination mit L17 wird insbesondere auf deine Blicktechnik, auf eine unfallvermeidende defensive sowie umweltbewusste und treibstoffsparende Fahrweise und auf soziales Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmern geachtet.

Du erhältst professionelle und objektive Rückmeldung auf dein fahrerisches Verhalten und Können. Eine Perfektionsfahrt dauert zwei Stunden und besteht aus einem praktischen Teil (50 Minuten) und einem Nachgespräch von 50 Minuten.

Schwerpunkt der zweiten Perfektionsfahrt sind die Inhalte der umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise:

  • Fahrt, die mindestens 15 Minuten dauert, mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauchs und der Fahrtdauer.
  • Besprechung der Eckpunkte der umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise.
  • Wiederholung der Fahrt mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauchs und der Fahrtdauer.
  • Gegenüberstellung der beiden Fahrten.
  • Analyse der Ergebnisse der beiden Fahrten unter dem Aspekt der umweltbewussten Fahrweise und der Verkehrssicherheit.

Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil

Beim Fahrsicherheitstraining geht es um Strategien zur Gefahrenbewältigung
(z.B. Bremstechnik- und Ausweichübungen).

Klasse B:
Das Fahrsicherheitstraining bei Klasse B dauert insgesamt sechs Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in einen theoretischen (1 UE) und praktischen Teil (5 UE).

Am selben Tag wie das Fahrsicherheitstraining findet ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch statt, bei dem vor allem Unfalltypen und Risiken (z.B. Auslebenstendenzen) diskutiert werden. Dieses Gruppengespräch dauert zweimal 50 Minuten.

Klasse A:
Bei Klasse A dauert das verkehrspsychologische Gruppengespräch statt 100 nur 75 Minuten.
Dafür findet im Anschluss daran noch ein Gefahrenwahrnehmungstraining in der Dauer von nochmals 75 Minuten statt.

Folgen bei Fristversäumnis

Werden nicht alle vorgeschriebenen Module der Mehrphasenausbildung (Perfektionsfahrt/en und Fahrsicherheitstraining) innerhalb von zwölf (Klasse B) bzw. 14 Monaten (Klassen A1, A2 oder A) nach Erteilung der Lenkberechtigung absolviert, erhältst du ein Erinnerungsschreiben und vier Monate Nachfrist.

Wird innerhalb dieser vier Monate die Ausbildung nicht absolviert, verlängert sich deine Probezeit um ein Jahr und es gibt eine weitere Nachfrist von vier Monaten.
Wird innerhalb der zweiten Nachfrist die Absolvierung der fehlenden Module wieder nicht nachgewiesen, kommt es zum Entzug der Lenkberechtigung bis zu dem Zeitpunkt, wo du den Nachweis bringst.
Die Behörde kann in bestimmten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft) für eine angemessene Zeit vom Entzug der Lenkberechtigung absehen, wenn dies nachgewiesen wird.

 

Rechtsgrundlagen

Führerscheingesetz (FSG)
Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)