
Allgemeines zum Traktor
Führerschein der Klasse F
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Traktoren / Zugmaschinen bis max. 50 km/h
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Motorkarren bis max. 50 km/h
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selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 50 km/h
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landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis max. 50 km/h
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Transportkarren bis max. 50 km/h
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Einachszugmaschinen (max. 25 km/h)
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Sonderkraftfahrzeuge
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Die Klasse AM (Moped/Mopedauto) ist automatisch enthalten
Anhänger-Regeln
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Mit Traktor, Motorkarren oder landwirtschaftlichen Maschinen: alle Anhänger erlaubt
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Mit anderen Maschinen oder Sonderkraftfahrzeugen: nur Anhänger bis 3.500 kg
Mindestalter
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16 Jahre (nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, mit Reife- und Eignungsnachweis, evtl. mit Beschränkungen)
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18 Jahre für die uneingeschränkte Klasse F
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Beginn der Ausbildung ein halbes Jahr vor dem Mindestalter möglich
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Kann auch gemeinsam mit A1 oder L17 begonnen werden
Alkoholgrenze
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Bis zum 20. Geburtstag: max. 0,1 Promille (0,05 mg/l Atemluft)
Ausbildung und Prüfung
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Theorie- und Praxisausbildung in der Fahrschule
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Schulfahrzeuge: Traktor oder Motorkarren (mind. 30 km/h) mit zusätzlicher Ausstattung für den Fahrlehrer(Spiegel, Bremsen, Kupplung usw.)
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Anhänger bei der Prüfung mind. 1.000 kg, mit Bremse
Gültigkeit im Ausland
Die Klasse F ist eine nationale Führerscheinklasse und wird nicht automatisch in anderen Ländern anerkannt. Trotzdem gibt es Länder, die sie akzeptieren:
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Dänemark
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Deutschland
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Finnland
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Frankreich
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Luxemburg
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Portugal
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Slowenien
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Ungarn
Kurz gesagt
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Mit dem Traktorführerschein (Klasse F) darfst du landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen bis 50 km/h fahren – mit oder ohne Anhänger
