
F
Mit dem Führerschein der Klasse F darfst du fahren:
Traktoren / Zugmaschinen bis max. 50 km/h.
Motorkarren bis max. 50 km/h.
selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 50 km/h.
landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis max. 50 km/h.
Transportkarren bis max. 50 km/h.
Einachszugmaschinen (max. 25 km/h).
Sonderkraftfahrzeuge.
Die Klasse AM (Moped/Mopedauto) ist automatisch enthalten.
Anhänger-Regeln
Mit Traktor, Motorkarren oder landwirtschaftlichen Maschinen: alle Anhänger erlaubt.
Mit anderen Maschinen oder Sonderkraftfahrzeugen: nur Anhänger bis 3.500 kg.
Mindestalter
16 Jahre (nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, mit Reife- und Eignungsnachweis, evtl. mit Beschränkungen).
18 Jahre für die uneingeschränkte Klasse F.
Beginn der Ausbildung: ein halbes Jahr vor dem Mindestalter möglich.
Kann auch gemeinsam mit A1 oder L17 begonnen werden.
Alkoholgrenze
Bis zum 20. Geburtstag: max. 0,1 Promille (0,05 mg/l Atemluft).
Ausbildung und Prüfung
Theorie- und Praxisausbildung in der Fahrschule.
Schulfahrzeuge: Traktor oder Motorkarren (mind. 30 km/h) mit zusätzlicher Ausstattung für den Fahrlehrer(Spiegel, Bremsen, Kupplung usw.).
Anhänger bei der Prüfung: mind. 1.000 kg, mit Bremse.
Gültigkeit im Ausland
Die Klasse F ist eine nationale Führerscheinklasse und wird nicht automatisch in anderen Ländern anerkannt. Trotzdem gibt es Länder, die sie akzeptieren:
Anerkannt in:
Dänemark, Deutschland, Finnland
Frankreich, Luxemburg, Portugal
Slowenien und Ungarn
Kurz gesagt:
Mit dem Traktorführerschein (Klasse F) darfst du landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen bis 50 km/h fahren – mit oder ohne Anhänger.

