
Klasse B – Code 111
(Motorrad-Erweiterung)
Mit dem Code 111 im Führerschein darfst du in Österreich auch Leichtmotorräder der Klasse A1 fahren – also Motorräder bis 125 cm³ und maximal 11 kW (15 PS).
Voraussetzungen
Mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B.
Keine Probezeit mehr.
Absolvierte praktische Motorradausbildung.
Eintragung des Code 111 im Führerschein (neue Scheckkarte notwendig).
Achtung: Nach einer Führerschein-Entziehung beginnt die 5-Jahres-Frist wieder von vorne.
Anhänger
Mit Code 111 darfst du – ähnlich wie bei A1 – auch einachsige, leichte Anhänger ziehen, solange:
Das Zugfahrzeug (um 75 kg erhöhtes Eigengewicht) mindestens doppelt so schwer ist wie der Anhänger.
Der Anhänger nicht breiter ist als das Motorrad.
Ausbildung
Ausbildung mit Schaltgetriebe, Automatik oder beidem möglich.
Mindestens eine Einheit auf einem 125er-Motorrad.
Probe von stärkeren Motorrädern möglich, wenn sinnvoll.
Abgebrochene A2- oder A-Ausbildung kann teilweise angerechnet werden.
Erweiterungsmöglichkeiten
Nach 2 Jahren Code 111 können 6 Fahrlektionen für den Aufstieg zur Klasse A1 angerechnet werden.
Für A2 oder A muss aber die volle Ausbildung absolviert werden.
Gültigkeit im Ausland
Der Code 111 ist eine österreichische Sonderregelung und nicht automatisch im Ausland gültig.
Einige Länder akzeptieren ihn aber eingeschränkt, z. B.:
Italien, Lettland (uneingeschränkt)
Spanien (nach 3 Jahren Klasse B)
Portugal (ab 25 Jahren)
Tschechien (nur Automatik)
In den meisten anderen Ländern gilt er nicht – er ist also eher für Fahrten in Österreich gedacht.
Kurz gesagt:
Mit Code 111 kannst du mit deinem Autoführerschein auch ein 125er-Motorrad fahren – ohne eigene Motorrad-Theorieprüfung. Ideal, wenn du flexibel und günstig auf zwei Rädern unterwegs sein willst.