
C/CE
Mit der Lenkberechtigung Klasse C darfst du:
LKWs über 3.500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse fahren (nicht für Busse – das ist Klasse D).
Sonderkraftfahrzeuge lenken.
Auch die Klassen AM, C1 und F sind automatisch enthalten.
Anhänger: Nur leichte Anhänger bis 750 kg. Für schwerere Anhänger brauchst du die Klasse CE.
Mindestalter
21 Jahre.
18 Jahre, wenn:
du den Berufskraftfahrer-Lehrberuf abgeschlossen hast oder du einen Fahrerqualifizierungsnachweis nach Güterbeförderungsgesetz hast oder das Fahrzeug von Feuerwehr, Militär, Zivilschutz o. ä. genutzt wird.
Die Prüfung darf am Geburtstag abgelegt werden.
Ausbildung möglich bereits ein halbes Jahr vorher.
Ärztliche Untersuchung und Befristung
Führerschein gilt 5 Jahre, ab 60 nur noch 2 Jahre.
Verlängerung nur mit ärztlichem Gutachten.
Ausstellung neuer Karten: gebührenfrei, aber Kostenbeitrag für die Karte.
Alkoholgrenze
Für Klasse C gilt eine 0,1-Promille-Grenze (0,05 mg/l Atemluft).
Ausnahme: Feuerwehrfahrzeuge dürfen mit Feuerwehrführerschein auch mit 0,5 ‰ gelenkt werden.
Ausbildung und Prüfung
Voraussetzung: Führerschein Klasse B.
Falls du B und C gleichzeitig machst: zuerst B-Prüfung bestehen, dann zur C-Prüfung antreten.
Führerschein Klasse CE
Mit der Lenkberechtigung Klasse CE darfst du ein Fahrzeug der Klasse C + Anhänger über 750 kg lenken.
Automatisch enthalten sind auch die Klassen AM, BE, C1E und falls du schon die Klasse D hast, bekommst du auch DE.
Ausbildung und Prüfungsfahrzeuge
Für die Ausbildung ist eine schwere Fahrzeugkombination vorgeschrieben:
LKW + Anhänger (Gesamtlänge mind. 12 m, höchstzulässige Gesamtmasse mind. 18.000 kg).
Auch Sattelkraftfahrzeuge sind möglich (ebenfalls mind. 12 m, 18.000 kg).
Schulfahrzeug der Klasse C kann als Zugfahrzeug verwendet werden
Kurz gesagt:
Mit Klasse C darfst du LKWs ab 3,5 t fahren.
Mit Klasse CE bist du für schwere Kombinationen (LKW + Anhänger/Sattelanhänger) gerüstet.

