
Moped Braunau
Moped Mattighofen
Allgemeines zum Moped
Was darf ich mit AM fahren?
Mit der Klasse AM darfst du:
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Mopeds fahren
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vierrädrige Leichtfahrzeuge („Mopedautos“) fahren
Wird die Klasse AM alleine erworben, kann sie auf einspurige Fahrzeuge (Code 79.01) oder mehrspurige Fahrzeuge (Code 79.02) beschränkt werden.
Wenn du eine andere Führerscheinklasse wie A oder B erwirbst, ist die Klasse AM grundsätzlich mitumfasst.
Mindestalter & Ausbildungsbeginn
Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt in Österreich 15 Jahre, sofern die erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Andernfalls ist der Erwerb ab 16 Jahren möglich.
Mit der Ausbildung kannst du bereits 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters beginnen.
Zu beachten ist, dass eine in Österreich bereits mit 15 Jahren erworbene Lenkberechtigung der Klasse AM im EWR grundsätzlich erst ab dem 16. Geburtstag verwendet werden kann.
Anhänger
Mit einem Moped darf unter den dafür vorgesehenen Voraussetzungen auch ein leichter, einachsiger Anhänger gezogen werden.
Der Anhänger muss nicht zugelassen sein. Für das zulässige Gewichtsverhältnis gelten besondere Bestimmungen.
Fahrzeuge in der Ausbildung
Die Ausbildung kann auf unterschiedlichen Fahrzeugen erfolgen. Je nach Fahrzeug stehen dabei insbesondere das sichere Handling, Kurvenfahren, Bremsen und das Verhalten im Straßenverkehr im Mittelpunkt.
Weitere Informationen zum konkreten Ablauf deiner Ausbildung erhältst du bei der Anmeldung beziehungsweise auf unserer Seite zum Ausbildungsablauf.
Probezeit
Für die Klasse AM gilt keine Probezeit.
Alkoholgrenze
Bis zum 20. Geburtstag gilt für Lenkerinnen und Lenker der Klasse AM eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille im Blut beziehungsweise 0,05 mg/l Atemluft.
