
A1, A2, A
Klasse A1
Fahrzeuge: Motorräder bis 125 cm³, max. 11 kW (15 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg. Auch Dreiräder bis 15 kW.
Umfasst auch: Klasse AM (Mopeds).
Mindestalter: 16 Jahre (Ausbildung ab 15,5 möglich).
Anhänger: Leichte, einachsige Anhänger erlaubt (darf nicht breiter sein als das Motorrad).
Ausbildung & Prüfung:
20 Theorie-Lektionen + 6 Zusatzlektionen Motorrad (bei Vorbesitz B oder F weniger)
14 Fahrstunden (10 davon im Straßenverkehr)
Theorieprüfung am PC + Fahrprüfung.
Probezeit: 3 Jahre (mindestens bis 21. Geburtstag).
Besonderheit: Kein automatischer Aufstieg auf A2 – dafür ist eine extra Prüfung oder Schulung nötig.
Klasse A2
Fahrzeuge: Motorräder bis 35 kW (48 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg. Gedrosselt erlaubt, wenn das Ausgangsmodell max. 70 kW hat.
Umfasst auch: AM und A1.
Mindestalter: 18 Jahre (Ausbildung ab 17,5 möglich; mit L17 schon ab 16, aber Prüfung erst mit 18).
Anhänger: Leichte, einachsige Anhänger erlaubt.
Ausbildung & Prüfung
wie bei A1 (20 Theorie, 6 Zusatz, 14 Praxis, PC-Test + Fahrprüfung).
Probezeit: 3 Jahre (außer man hat schon einen anderen Führerschein).
Aufstieg: Nach 2 Jahren A2 kann man mit Prüfung oder Schulung auf Klasse A wechseln.
Klasse A
Alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung + Dreiräder über 15 kW.
Umfasst auch: AM, A1, A2.
Mindestalter
24 Jahre beim Direkteinstieg
20 Jahre, wenn man schon 2 Jahre A2 hat und eine Prüfung/Schulung macht.
Für Dreiräder über 15 kW: Mindestalter 21 Jahre.
Anhänger: Leichte, einachsige Anhänger erlaubt.
Ausbildung & Prüfung
20 Theorie-Lektionen + 6 Zusatzlektionen Motorrad.
14 Fahrstunden (ab 39 Jahren: mindestens 16).
Theorieprüfung am PC + Fahrprüfung.
Probezeit: 3 Jahre (außer man hatte schon eine andere Führerscheinklasse).
Besonderheit: Auch hier gilt die Mehrphasen-Ausbildung (nur einmal notwendig).


