
Für wen gilt die Mehrphasenausbildung?
Die Mehrphasenausbildung ist verpflichtend für alle Besitzerinnen und Besitzer einer Lenkberechtigung der Klassen A1, A2, A oder B – unabhängig vom Alter.
Ausnahmen:
Ausländische Führerscheine: Wer seinen Führerschein im Ausland erworben hat und erst danach den Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, muss die Mehrphasenausbildung nicht absolvieren (auch dann nicht, wenn später ein österreichischer Führerschein ausgestellt wird).
Wohnsitz im Ausland: Wenn der Wohnsitz nach Erteilung der Lenkberechtigung ins Ausland verlegt wird oder man sich innerhalb eines Jahres nach Führerscheinerwerb für mindestens sechs Monate im Ausland zu Schul- oder Studienzwecken aufhält, entfällt die Pflicht – vorausgesetzt, der Führerscheinerwerb liegt zum Zeitpunkt einer Rückkehr nach Österreich mehr als 12 Monate zurück.
Entzogene Führerscheine: Wurde die Lenkberechtigung für mehr als 18 Monate entzogen, muss die Mehrphasenausbildung nach einer Wiedererteilung erneut absolviert werden (sofern sie nicht schon bei der Ersterteilung abgeschlossen wurde).




