Traktor (T, L)

T neu

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  • Beinhaltet die Klassen AM und L

Was darf gefahren werden?

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:

Betrieb von

  • Landwirtschaft,
  • Forstwirtschaft,
  • Weinbau,
  • Gartenbau,
  • Obstbau,
  • Gemüsebau,
  • Baumschulen,
  • Tierzucht,
  • Tierhaltung,
  • Fischzucht,
  • Teichwirtschaft,
  • Fischerei,
  • Imkerei,
  • Jagd
  • sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
  • Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege
  • landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
  • Betrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung
  • Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen
  • Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen
  • Winterdienst

 

L neu

Was darf gefahren werden?

Zugmaschinen,

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Wer mit der Klasse L Fahrzeugkombinationen mit höherer Geschwindigkeit als 25 km/h führt, begeht eine Straftat!

Dazu wird die Klasse T benötigt.