Berufskraftfahrer

Alle Neueinsteiger, die ihre Zukunft als Kraftfahrer bzw. Kraftfahrerinnen planen, müssen

ab dem 10.09.2008 im Personenverkehr und
ab dem 10.09.2009 im Güterverkehr

zu Ihrer praktischen Führerscheinprüfung eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation abschließen.

BKF neu

Alle aktuellen Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen müssen im Personenverkehr und im Güterverkehr eine sog. „Weiterbildung“ absolvieren.

Diese Weiterbildung muss gesetzlich:

  • alle 5 Jahre wiederholt werden,
  • mindestens 35 Stunden zu je 60 Minuten dauern,
  • pro Modul mindestens 7 Stunden dauern.

Die Weiterbildung

  • kann über fünf Jahre einzeln verteilt erfolgen,
  • kann in verschiedenen Ausbildungsstätten gemacht werden,
  • muss zwischen Güterverkehr und Personenverkehr unterscheiden werden.